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AGB

1. Allgemeines
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem  Kunden und Classy Catering by Yummy green (nachfolgend „YG“ genannt) gelten  die Allgemeinen Geschäftsbedingungen  („AGB“).

1.2. Die AGB gelten ausschließlich.  Widersprechende und/oder  ergänzende allgemeine  Geschäftsbedingungen des Kunden  gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen  schriftlichen Zustimmung von YG  nicht. 

1.3. Alle Angebote sind freibleibend. Mit  Auftragserteilung, telefonisch, schriftlich  und elektronisch erkennt der Kunde die  nachfolgenden AGB an. 

1.4. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung  in Ihrer jeweils geltenden Fassung auch  für künftige Geschäfte zwischen YG  und dem Kunden, ohne dass es eines  erneuten Hinweises bedarf. Innerhalb  eines Vertrages werden Änderungen  dieser AGB dem Kunden spätestens zwei  Monate vor dem vorgeschlagenen  Zeitpunkt ihres Wirksam Werdens in  Textform angeboten. Hat der Kunde mit  YG im Rahmen der  Geschäftsbeziehungen einen  elektronischen Kommunikationsweg  vereinbart, können die Änderungen auch  auf diesem Weg angeboten werden. Die  Zustimmung des Kunden gilt als erteilt,  wenn er seine Ablehnung nicht vor dem  vorgeschlagenen Zeitpunkt des  Wirksamwerdens der Änderungen  angezeigt hat. Auf diese  Genehmigungswirkung wird ihn YG im  Angebot besonders hinweisen.  

2. Warenangebot
2.1. Das umfangreiche Sortiment von YG  ist immer wieder saisonal bedingten  Veränderungen unterworfen. Sollten  einzelne Artikel vorübergehend nicht  vorhanden sein, behält sich YG einen  Austausch gegen zumindest  gleichwertige Ware vor. 

3. Standzeit Buffet, Fremdspeisen und  Mitnahme von Speisen
3.1. Im Interesse der Qualität und im Hinblick  auf die Richtlinien der  Lebensmittelhygieneverordnung ist die  Standzeit von Buffets auf maximal drei  Stunden begrenzt.  

3.2. Im Falle von sogenannten Speisen – Lieferungen übernimmt YG für eine unsachgemäße Lagerung des  Liefergegenstandes, ab dem Zeitpunkt  der Übergabe an den Kunden, keinerlei  Haftung.  

3.3. YG ist gesetzlich verpflichtet, nach  Ende einer Veranstaltung übrig  gebliebene Ware bei Ihrer Veranstaltung  abzuholen und fachgerecht zu  entsorgen. YG haftet nicht für  Schäden die durch die Waren und  Speisen von YG entstehen, sofern der  Kunde am Ende einer Veranstaltung  übrig gebliebene Waren und Speisen  nicht an YG zurückgibt.  

3.4. YG wird von der Haftung und  Forderung von Schadensersatz bei  Weitergabe von Ware nach Ende der  Veranstaltung an Dritte ausgeschlossen.  Ist der Auftraggeber nicht berechtigt eine  Überlassungsvereinbarung zu  vereinbaren, haftet dieser als  Privatperson gegenüber Dritten bei der  Weitergabe von Speisen und Getränken. 

3.5. YG wird von der Haftung und  Forderung von Schadensersatz  freigestellt bei Einbringung fremder  Lebensmittel, Speisen und Getränke  durch den Kunden oder Dritte. 

4. Preise, Preisliste und Mehrwertsteuer
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die mit YG  vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt  auch für in Verbindung mit der  Veranstaltung stehende Leistungen und  Auslagen von YG an Dritte, soweit die  Auslagen und Leistungen vertraglich  vereinbart oder von dem Kunden  genehmigt wurden. Sofern im Einzelfall  keine Preise vereinbart sind, gelten die in  der Preisliste neuesten Datums  angeführten Preise. YG ist zu einer  Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die  dem vereinbarten Entgelt  zugrundeliegenden Löhne und Kosten  durch Inflation oder unvorhersehbare  Preiserhöhung erhöhen und zwischen  Vertragsabschluss und der Lieferung  bzw. Übergabe an den Kunden mehr als  vier Monate verstrichen sind. Die  vereinbarten Preise verstehen sich  exklusive der jeweiligen gesetzlichen  Mehrwertsteuer. 

4.2. Mit Beauftragung werden die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen von  YG als Vertragsbestandteil anerkannt. 

5. Berechnung von Personal und  Getränken
5.1. Beachten Sie, dass zur Vorbereitung  einer Veranstaltung die Servicekräfte  mind. 1,5h vor Beginn am  Veranstaltungsort sein müssen. Für die  Nachbereitung und das Aufräumen wird  mindestens 1 Stunde pro Personalkraft  vor Ort berechnet. Die Berechnung der  Servicezeiten richtet sich nach dem  tatsächlichen Aufwand vor- während und nach der Veranstaltung. Die  Personalstunden werden mit der  Auftragsbestätigung fest gebucht und  können von den Zeiten grundsätzlich  nicht reduziert werden auch wenn  weniger Bedarf entsteht. Die Streichung  von Personalpositionen ist kostenfrei  nicht möglich. Die Mindestabnahme pro  Tag sind 6 Stunden pro Personalkraft. Die  Einhaltung der maximalen Arbeitszeit  und Pausenzeiten muss gewährleistet  werden. Daher sind kurzfristige  Verlängerungen der Veranstaltung die  über den Ablauf in der  Auftragsbestätigung gehen nicht  umsetzbar. Ausnahmen sind möglich  nach Absprache. Ab 22 Uhr wird ein  Nachtzuschlag von 25% auf jede  Personalstunde erhoben. An Sonntagen  wird ein Aufschlag von 50% auf jede  Personalstunde erhoben. An  gesetzlichen Feiertagen wird ein  Aufschlag von 100% auf jede  Personalstunde erhoben. Sollten  mehrere dieser Fälle zugleich eintreten,  wird der höhere Aufschlag erhoben. 

5.2. Bei einer Veranstaltung außerhalb  Schwäbisch Gmünd erlaubt YG sich die  Fahrtzeit des Personal zum  Veranstaltungsort in Rechnung zu stellen  mit dem vertraglich vereinbarten  Stundensatz.  

5.3. Getränke können als Pauschale oder  Verbrauch berechnet werden. Eine  Pauschale ist immer mit einem zeitlichen  Rahmen eingegrenzt. Wenn Getränke  nach diesem Rahmen konsumiert  werden verlängert sich die Pauschale um  jeweils eine weitere Stunde auf Basis der  noch anwesenden Gäste. Wird diese  Reglung nicht gewünscht, muss dies  vereinbart werden. 

6. Anzahlungsrechnung
6.1. Für Verträge im Bereich „Event“ gelten  folgende Regeln: Sofern nicht  anderweitig schriftlich vereinbart ist, wird sofort nach dem Vertragsabschluss  eine Abschlagszahlung in Höhe von mind.  50% der Auftragssumme fällig. Der  restliche Betrag der Auftragssumme wird  sofort nach der Veranstaltung fällig. Bei  Beauftragung durch eine Agentur oder  Privatkunden können bis zu 100% als  Abschlagszahlung in Rechnung gestellt  werden. 

6.2. Für Verträge im Bereich „Messecatering“  gelten folgende Regeln: 

– Bei Kunden mit Sitz in Deutschland  wird YG bis zu einem  Auftragswert von 3000 Euro netto  eine Anzahlungsrechnung in Höhe  von 50% stellen. Die Endrechnung  erhält der Kunde nach Beendigung  der Messe. 

– Bei einem Auftragswert ab 3001  Euro netto fällt eine Anzahlung in  Höhe von 75% an. 

6.3. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne  Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug  ist YG berechtigt, Verzugszinsen in  Höhe von 9% über dem Basiszinssatz  gemäß Paragraph 247 BGB zu berechnen. Mit Auftragsbestätigung teilt der Kunde  YG die korrekte Rechnungsanschrift  mit. Für das nochmalige Ausstellen einer  Rechnung an einen korrigierten  Rechnungsempfänger (Name und/oder  Anschrift) oder Rechnungszusätze erhebt  YG eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro netto. 

6.4. Reklamationen nach Rechnungstellung  können bis 7 Tage danach geltend  gemacht werden. Minderungen oder  Kürzungen der Rechnung sind danach  ausgeschlossen. 

7. Rücktritt, Storno, Kosten, Änderung der  Teilnehmerzahl, Zahlungspflicht trotz  Streiks:
7.1. Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom  Vertrag zurückzutreten. Sofern keine  weiteren schriftlichen Vereinbarungen  getroffen wurden, hat YG Anspruch auf eine angemessene Entschädigung die sich wie folgt berechnet: 

  • bis 3 Tage vor der Veranstaltung  50% der Nettogesamtsumme laut  Auftragsbestätigung  
  • unter 3 Tage vor der Veranstaltung  80% der Nettogesamtsumme laut  Auftragsbestätigung;

Grundlage zur Berechnung der  Stornierungskosten ist die Gesamt Nettosumme der Auftragsbestätigung. 

7.2. YG behält sich vor, für den über die  vereinbarten Stornierungskosten  hinausgehenden nachweisbaren  Schaden, Ersatzansprüche gelten zu  machen. Leistungen und Aufwendungen  durch Dritte, Sonderleistungen (z.B.  Musiker, Künstler, spezielle  Dekorationen, Sonderdrucke von  Menükarten etc.) oder sonstige  Leistungen und Aufwendungen, die  infolge der Stornierung nutzlos werden,  sind vom Auftraggeber in jedem Fall in  voller Höhe zu tragen, falls diese YG in  Rechnung gestellt werden. 

7.3. Abgeschlossene Verträge werden nach den  Rücktrittsbedingungen des jeweiligen  Vermieters berechnet. 

7.4. Der Kunde ist verpflichtet, YG  gegenüber bei Auftragsbestätigung die  bindende Teilnehmerzahl anzugeben.  Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl ist  nur wie nach 7.5. möglich. Mit  Auftragsbestätigung ist der Ablauf, die  Teilnehmerzahl, die Speisenplanung und  sonstige wichtige Details zur  Veranstaltung festzulegen. Änderungen  können nur nach Absprache und bis  spätestens 8 Werktage vor der  Veranstaltung umgesetzt werden. Bei  kurzfristiger Auftragserteilung ist die  Entscheidung unverzüglich nach  Übermittlung des Angebotes schriftlich  mitzuteilen. 

7.5. Eine kostenfreie Reduzierung der  Teilnehmerzahl ist nur bis zu 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Kunde ist zur Bezahlung der  bestellten Ware und Leistung auch dann  verpflichtet, wenn sein Betrieb bestreikt  wird.  

7.6. Die Stornoberechnungen gelten auch bei höherer Gewalt. Sollte auf Grundlage des  Infektions-schutzgesetzes eine  Veranstaltung in Zeiten einer Pandemie  nicht mehr erlaubt sein, so gilt ein  kostenfreies Stornierungsrecht bis 21  Tage vor Veranstaltung. Punkt 7.5 der  AGB wird davon jedoch nicht berührt. 

8. Kündigung durch YG
8.1. Eine Kündigung durch YG ist möglich  wenn: 

– die geforderte Anzahlung nicht  spätestens 8 Werktage vor  Veranstaltungsdatum auf dem  durch YG angegebenen Konto  eingegangen ist. 

– Lieferungen und Leistungen unter  irreführender oder falscher Angabe  wesentlicher Tatsachen, z.B.  Person des Veranstalters oder zum  Zweck der Veranstaltung, bestellt  wurden. 

– YG begründeten Anlass zu der  Annahme hat, dass die  Inanspruchnahme ihrer  Lieferungen und Leistungen die  Sicherheit, das Ansehen oder deren  Mitarbeitern in der Öffentlichkeit  gefährden kann. 

8.2. Macht YG von diesem Rücktritt  Gebrauch, so behält sie den Anspruch zur  Abrechnung der Stornoreglungen. 

9. Vermietung von Gegenständen
9.1. Die berechnete Dauer der Vermietung von Buffet Displays usw.  beginnt mit dem vertraglich vereinbarten  Zeitpunkt, der Übernahme durch den  Mieter, auch wenn der Mieter diese erst  zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. 

9.2. Selbst eingebrachte Gegenstände sind  nicht mitversichert und YG haftet  dafür nicht. Für Schäden, die am  Equipment und am Mobiliar entstehen haftet der  Kunde. 

9.3. Das Inventar  bleibt uneingeschränkt Eigentum des  Vermieters. 

9.4. Der Mieter verpflichtet sich, die  angemieteten Gegenstände, sowie das  Inventar pfleglich zu behandeln und  keiner übermäßigen Beanspruchung  auszusetzen. Das angemietete Inventar darf  nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken  verwendet werden und nicht Dritten  weitervermietet oder überlassen  werden. Eventuelle  Schäden, Defekte oder Verluste während  der Mietzeit hat der Mieter dem  Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Inventar geltet  als in einwandfreiem Zustand  übernommen, soweit etwaige Mängel  nicht bei der Übernahme ausdrücklich  gerügt werden. 

9.5.  Der Mieter übernimmt die  Haftung vom Zeitpunkt des Mietbeginns  bis zum Zeitpunkt des Mietendes und  haftet in vollem Umfang für eventuell  entstandene Schäden (Beschädigung  durch unsachgemäße Handhabung,  äußere Einflüsse, Diebstahl, etc.) und  daraus resultierende Folgeschäden  (Nutzungsausfall, zusätzliche  Mietgebühren). Dies gilt auch für durch  Dritte verursachte Schäden. Beschädigte  Gegenstände werden zum Wieder-beschaffungspreis  bzw. Wiederherstellungspreis dem  Mieter in Rechnung gestellt. Sollte eine Kaution vorliegen, verfällt diese.

11. Allergien, Unverträglichkeiten

10.1. YG haftet nicht für das Austreten von Allergien oder Unverträglichkeiten. 

11. Termine, Lieferung:
11.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der  jeweils gesondert getroffenen  Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es  sei denn, YG wird an der Erfüllung  Ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt  unvorhersehbaren oder  außergewöhnlicher Umstände, die sie  trotz der nach den Umständen des Falles  zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden  konnte, oder durch höhere Gewalt  gehindert. In diesem Fall und wenn die  Lieferung nicht innerhalb angemessen  verlängerter Frist erbracht werden kann,  wird YG von den Liefer- und  Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit  YG die Nichteinhaltung der Lieferfrist  nicht zu vertreten hat, besteht kein  Schadensersatzanspruch seitens des  Kunden. YG hat die Verzögerung oder  die Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu  vertreten, wenn YG von ihren  Lieferanten verzögert oder nicht  beliefert worden ist  (Selbstbelieferungsvorbehalt). Die  Lieferung erfolgt nach bestem Wissen  und Gewissen zum vereinbarten  Liefertermin an die von dem Kunden  angegebene Lieferadresse.  Besonderheiten die den Lieferort  betreffen, wie Baustellen, lange Wege,  Treppenaufgänge, nicht funktionierende  Fahrstühle usw. sind durch den Kunden  bei der Bestellung mitzuteilen, damit  YG sich zeitlich und organisatorisch  darauf einrichten kann. Fehlen YG solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige  Gegebenheiten, den Lieferort  betreffend, behält YG sich die  Berechnung einer  Mehraufwandspauschale vor. Bei jeder  Lieferung muss mit Zeitverschiebungen  gerechnet werden, die YG selbst bei  großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann.  Eventuell erforderliche behördliche  Genehmigungen oder Parkausweise sind  von dem Kunden zu beschaffen. Verzögerungen durch höhere Gewalt,  insbesondere nicht vorhersehbare  Verkehrs-beeinträchtigungen, gehen  nicht zu Lasten von YG. Im Fall von  Verzögerungen aus vorher genannten  Gründen verschieben sich die zugesagten  Termine um die Dauer der Behinderung.  

11.2. Die Anlieferung wird mit einem  Zeitfenster von 60 min angegeben. Der Beginn der Veranstaltung muss vom  Kunden mitgeteilt werden. Eine fixe  Anlieferung ist mit einem Aufschlag  möglich. Abholungen sind grundsätzlich  für den nächsten Arbeitstag geplant.  Wartezeiten die vom Kunden zu  verschulden sind z.B. Wartezeit im  Aufzug vor Ort, Baustellen am Gebäude,  kein Stellplatz für Anlieferungen werden  in Rechnung gestellt mit dem  Stundensatz eines Logistikers. 

11.3. Spätestens mit Übergabe des  Liefergegenstandes an den Kunden geht  die Gefahr für Verlust, Beschädigung,  Verminderung und Verschlechterung des  Leistungsgegenstandes auf den Kunden  über.  

11.4. YG behält sich vor eine  Anfahrtspauschale zu erheben. Des  Weiteren können Extrakosten für den  Kunden entstehen, sofern eine Abholung  des Caterings/Equipments am selben Tag  der Lieferung gewünscht wird. YG ist  dazu berechtigt eine Gebühr in Höhe  aller entstandenen Kosten zu erheben,  wenn das gelieferte Equipment nicht  ordentlich sortiert wird. Der  Mindestumsatz einer Veranstaltung  beträgt 100 € netto auf Speisen in der  Woche und 100 € netto auf Speisen am  Wochenende.  

12. Mängel und Gewährleistung:
12.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher  Mängel müssen unverzüglich (nach  Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der  Leistung schriftlich und spezifiziert  gerügt werden, spätestens jedoch  binnen 24 Stunden nach Ende der  Veranstaltung. Anderenfalls gilt die  Leistung von YG als vom Kunden  akzeptiert. Bei berechtigten Mängeln  steht YG nach Wahl das Recht zur  Nachbesserung oder Nachlieferung zu.  YG versichert, dafür Sorge zu tragen  die anzuliefernden Waren sorgfältig und  vorschriftsmäßig transportiert werden.  YG haftet nicht für nach Ablieferung  beim Kunden durch unsachgemäßen  Umgang, etwa durch beeinträchtigende  Lagertemperaturen entstandene  Schäden an der Ware. Die  Gewährleistung erstreckt sich nicht auf  solche Mängel, die beim Kunden durch  natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit,  starke Erwärmung, unsachgemäße  Behandlung oder unsachgemäße  Lagerung entstehen. In gleicher Weise  

erstreckt sich die Gewährleistung nicht  auf zumutbare Abweichungen in Form,  Maßen, Aussehen, Konsistenz,  Geschmack und sonstige Beschaffenheit  der Ware, insbesondere der  Lebensmittel. Die Verjährung der  Ansprüche der Kunden aufgrund eines  Mangels wird auf ein Jahr beschränkt. 

13. Haftung von YG
13.1. YG haftet auf Schadensersatz nur bei  Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei  schuldhafter Verletzung von Leben,  Körper oder Gesundheit nach dem  Produkthaftungsgesetz und unter  Beachtung der nachfolgenden  Bestimmungen: Bei schuldhafter  Verletzung wesentlicher  Vertragspflichten haftet YG auch bei  leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall  begrenzt auf den vertragstypischen,  vorhersehbaren Schaden. Wesentliche  Vertragspflichten sind diejenigen, deren  Erfüllung die ordnungsgemäße  Durchführung des Vertrages überhaupt  erst ermöglichen und auf deren  Einhaltung der Vertragspartner  regelmäßig vertraut und vertrauen darf.  Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.  YG haftet nicht für Schäden durch die  Waren und Speisen von YG, sofern  der Kunde am Ende einer Veranstaltung  übrig gebliebene Waren und Speisen  nicht an YG zurückgibt, sondern diese  an Dritte verteilt. Für mangelhafte  Lieferungen bzw. Leistungen von  Fremdbetrieben, die die YG im  Auftrag des Kunden eingeschaltet hat,  wird keine Haftung übernommen, sofern  YG nicht eine vorsätzliche oder grob  fahrlässige Verletzung der  Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und  Überwachung der Fremdbetriebe  nachgewiesen wird und sofern durch die  Pflichtverletzung von YG Schäden für  Leib, Leben und Gesundheit entstehen.  Der Kunde kann gegebenenfalls die  Abtretung der Ansprüche von YG gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen. Ebenso wenig haftet YG  für mangelhafte Lieferungen bzw.  Leistungen des Kunden selbst bzw.  Dritter, insbesondere mitgebrachten  Speisen und Getränken.  

14. Haftung des Kunden
14.1. Für Beschädigungen, die durch Gäste,  Mitarbeiter oder Beauftrage des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Die  Kosten daraus sind YG voll zu  ersetzen. Bei Beschädigung, Bruch oder  Diebstahl des von YG verwendeten  Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr,  Tischwäsche, Dekoration, Buffet Displays, Blumenwand, Dekobogen, Messeständer etc.) wird dies  dem Kunden zur Gänze in Rechnung  gestellt. YG kann vom Kunden den  Nachweis angemessener  Haftpflichtversicherung verlangen. YG  haftet nicht für Verlust, Bruch oder  Beschädigung der von Kunden  eingebrachten Gegenstände. Die  Sorgfaltspflicht für angemietete  Gegenstände obliegt ab der Übernahme  bis zur Rückstellung dem Kunden.  Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw.  Verlust sind vom Kunden zu vertreten  und werden durch YG gesondert  berechnet.  

15. Erfüllungsort:
15.1. Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe  und Zahlung ist Schwäbisch Gmünd, Deutschland. 

16. Gerichtsstand:
16.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch  für Wechsel-, Scheck- und  Urkundenverfahren — Schwäbisch Gmünd. YG darf den Kunden an  seinem allgemeinen Gerichtsstand  verklagen. 

17. Salvatorische Klausel:
17.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser  Allgemeinen Geschäftsbedingungen  unwirksam sein oder werden, so berührt  dies die Verbindlichkeit der übrigen  Bestimmungen und der unter ihrer  Zugrundelegung geschlossener Verträge  nicht, die unwirksame Bestimmung ist  durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu  ersetzen. 

Schwäbisch Gmünd, Oktober 2022

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